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1. Schulrecht

Durch das neue Schulgesetz in Berlin werden sich einige wesentliche Änderungen für Eltern und Schüler ergeben. Diese sind u.a.:

- Einführung der flexiblen Schulanfangsphase mit Beginn des Schuljahres
2005/2006 mit der Folge dass Kinder bereits mit 5 1/2 Jahren eingeschult
werden und dass ab dem Schuljahr 2006/2007 jahrgangs-
stufenübergreifender Unterricht durchgeführt wird,

- Ausweitung der Ganztagsangebote, so dass es künftig
die Verlässliche Halbtagsgrundschule, die Gebundene
Ganztagsgrundschule und die Offene Ganztagsgrundschule geben wird,

- Einführung des mittleren Schulabschlusses zum Ende des Schuljahres
2005/2006 als Ersatz für den bisherigen Realschulabschluss,

- Schulzeitverkürzung bis zum Abitur an Gymnasien und Gesamtschulen auf
12 Jahre zum Schuljahr 2011/2012 und Einführung des Zentralabiturs
im Schuljahr 2007,

- Einführung der Berufsoberschule.

Ich berate Sie gerne,

- welche Möglichkeiten Sie im Vorfeld der Einschulung Ihres Kindes haben,
um zu beeinflussen, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll,

- wenn Ihr Kind von einer Schulstufe in eine andere wechseln soll (z.B. beim
Übergang in die gymnasiale Oberstufe) und hierbei Fragen bzw. Probleme
auftreten.