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~° Ansprüche von Betroffenen wegen Vermögensverlusten im Zeitraum von 1945 bis 1990°~

3. Die Sachenrechtsbereinigung

Die Sachenrechtsbereinigung, geregelt im Sachenrechtsbereinigungsgesetz, soll auseinander fallendes Gebäudeeigentum und Grundstückseigentum zusammenführen, so dass Gebäude in Zukunft grundsätzlich Bestandteil des Grundstücks werden. Die Sachenrechtsbereinigung erfolgt dadurch, dass der Nutzer zwischen der Bestellung eines Erbbaurechts oder dem Ankauf des Grundstücks wählt.

Vertragliche Nutzungen wie Miete und Pacht, aber auch verliehende Nutzungsrechte zu Erholungszwecken werden von der Sachenrechts-bereinigung nicht erfasst.