3. Die Sachenrechtsbereinigung
Die Sachenrechtsbereinigung, geregelt
im Sachenrechtsbereinigungsgesetz, soll auseinander fallendes Gebäudeeigentum
und Grundstückseigentum zusammenführen, so dass Gebäude in Zukunft grundsätzlich
Bestandteil des Grundstücks werden. Die Sachenrechtsbereinigung erfolgt dadurch,
dass der Nutzer zwischen der Bestellung eines Erbbaurechts oder dem Ankauf
des Grundstücks wählt.
Vertragliche Nutzungen wie Miete und Pacht, aber auch verliehende
Nutzungsrechte zu Erholungszwecken werden von der Sachenrechts-bereinigung
nicht erfasst.