ZURÜCK

 

4. Migrationsrecht

Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz nach einem äußerst langwierigen Gesetzgebungsverfahren in Kraft getreten. Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes sind neben Änderungen in verschiedenen Gesetzen insbesondere das Aufenthalts-gesetz (AufenthG) und das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/(EU). Auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes wurden des Weiteren verschiedene Rechtsverordnungen erlassen, die das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern und die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung regeln. Schon jetzt ist absehbar, dass das Zuwanderungsgesetz eine Reihe von Änderungen durch die Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien erfahren wird.

Ich berate Sie gerne,

- wenn Sie Möglichkeiten suchen, Ihren bisherigen
Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verfestigen, insbesondere
während und nach einem Studienaufenthalt,

- wenn Sie als Staatsangehöriger der neuen Mitgliedstaaten der
EU grundsätzliche Fragen zur Arbeitsmigration haben, z.B. wie
Sie bereits heute eine selbständige oder unselbständige
Tätigkeit ausüben können,

- unter welchen Voraussetzungen Sie als Angehöriger von
Drittstaaten eine selbständige Tätigkeit nach dem neuen
Zuwanderungsgesetz ausüben können,

- unter welchen Voraussetzungen Familiennachzug möglich ist,

- wenn Sie von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen betroffen sind.