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2. Hochschulzulassungsrecht

Durch die "Bologna-Erklärung" aus dem Jahr 1999, in Deutschland durch Änderungen des Hochschulrahmengesetzes umgesetzt, soll europaweit bis zum Jahr 2010 ein Studiensystem mit vergleichbaren Abschlüssen und die Angleichung der Studienstruktur eingeführt werden. Die meisten Hoch- und Fachhochschulen in Deutschland haben bereits die traditionellen Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengänge durch die neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master ersetzt bzw. werden diese zukünftig ersetzen.

Änderungen gibt es auch beim Bewerbungsverfahren auf einen Studienplatz. Zum Wintersemester 2005/06 gelten geänderte Kriterien bei der Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die Frist für die Bewerbung auf einen Studienplatz wurde zum Teil ebenfalls geändert.

Ich berate Sie gerne,

- wie und wo Sie sich am besten auf einen Studienplatz bewerben, um die
besten Chancen zu haben,

- wie Sie ggf. eine Zulassung zu einem Studium auch gerichtlich durchsetzen
können,

- welche Rechtsschutzmöglichkeiten Sie im Falle einer Zwangs-
exmatrikulation nutzen können, z.B. wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden
haben.