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2. Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere Forderungsmanagement

Schon der Umstand, dass der Gesetzgeber vor einigen Jahren das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" als "Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral" betiteln wollte, zeigt, dass die Zahlungsmoral in Deutschland in den letzten Jahren immer weiter gesunken ist.

Die Erfahrung zeigt, dass Schuldner teilweise erst durch die Einleitung von Mahnverfahren zur Zahlung bewegt werden. Nur durch eine rasche Durchsetzung von Forderungen kann Forderungsausfällen entgegnet werden. Ich möchte Sie ermutigen, Zahlungsausfälle nicht hinzunehmen, sondern sich gegen säumige Schuldner zur Wehr zu setzen.

Das Zwangsvollstreckungsrecht bietet eine breite Palette von Möglichkeiten, Geldforderungen durchzusetzen. So ist dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnet, zum Zwecke der Befriedigung seiner titulierten Forderung nicht nur auf das bewegliche Vermögen, auf Geld- oder Sachforderungen und das unbewegliche Vermögen des Schuldners zuzugreifen, sondern auch andere vermögensrechtliche Rechte in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Gesellschaftsanteile, Mitgliedschaftsrechte und Domains. Auch Domainnamen sind pfändbar.