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3. Öffentliches Dienstrecht / Dienstliche Beurteilungen

Der dienstlichen Beurteilung kommt im Beamtenrecht eine zentrale Bedeutung zu. Denn die Auswahl eines Bewerbers richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Eine dienstliche Beurteilung ist die schriftliche dienstliche Äußerung des Beurteilers über die während eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten, über seine Befähigung und/oder über seine Eignung für ein bestimmtes Amt. Hierbei kommt es in der Praxis immer wieder zu Fragen und Problemen, da unklar ist,

- ob und wann eine dienstliche Beurteilung zu erfolgen hat,

- welche Arten von dienstlichen Beurteilungen es gibt,

- wie das Beurteilungsverfahren abzulaufen hat,

- welchen Inhalt eine dienstliche Beurteilung haben darf und

- welche Beurteilungskriterien herangezogen werden dürfen.

Ich berate Sie gerne,

- welche Rechtsschutzmöglichkeiten Sie gegen eine fehlerhafte Beurteilung
haben,

- unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf eine dienstliche
Beurteilung haben und wie Sie diesen Anspruch durchsetzen können.